Die Gemeinde informiert darüber, wie die personenbezogenen Daten in Bezug auf die automatische Gewährung des Sozialbonus für den Abfall verarbeitet werden. Die Information dient gemäß der DSGVO der Transparenz hinsichtlich Zweck, Verarbeitungsmethoden, Betroffenenrechten, usw., und sie ist gemäß der ARERA-Beschlussfassung (Art. 13.2 des Einheitstextes betreffend die Zuerkennung des Sozialbonus für den Abfall/TUBR) auf der institutionellen Website der Gemeinde zu veröffentlichen.